Wie hoch sind die Förderungen für Wärmepumpen für Neubau und Austausch und welche Bedingungen gelten ?

 

DschungelIm Internet kursieren teilweise sehr abenteuerliche Fördersätze, die den Mund wässrig machen sollen, doch manches verschweigen. Ein großer deutscher Hersteller von Gasthermen spricht von bis zu 50% für seine Gastherme. Am Ende, wenn das konkrete Angebot vorliegt, schrumpft der Förderbetrag deutlich ab, da die dafür notwendigen Voraussetzungen bei der jeweils einzelnen Anlagenart nicht genannt werden oder der/die BesitzerIn für die Heizung keinen EnergieEffizienzExperten einschalten möchte. Wir halten das für unseriös, da falsche Erwartungen geweckt werden.

Die Fördersätze der BAFA derzeit sind wie folgt:

Die Angaben sind vom Stand Jan 2021 und können sich unangekündigt ändern, daher alle Angaben nach unserem besten Wissen ohne Gewähr:

 

1) Fördersätze

2) Höchstgrenzen förderfähiger Kosten

3) Voraussetzungen für erfolgreiche Förderung

 

 Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden (Auszug)
BAFA fördert,
Antrag selbst gestellt
BAFA fördert,
Antrag durch EEE
WGNWGWGNWG
1) Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)        
  • Gas-Brennwertheizungen vom Typ "Renewable Ready" = geeignet für späteren Betrieb mit Solarthermie, Biomasse oder Wärmepumpe mit mind 25% Anteil
20 % 20 %    
  • Gas-Hybridheizungen = Betrieb in Kombination mit Solarthermie, Biomasse oder Wärmepumpe
30 % 30 %    
  • Biomasse-Anlagen
35 % 35 %    
  • Biomasse-Anlagen mit Feinstaubemission von maximal 2,5 mg/m³
40 % 40 %    
  • Solarthermie
30 % 30 %    
  • Wärmepumpen (Luft-Wasser, Geo)
35 % 35 %    
  • Erneuerbare Energien-Hybridheizungen = Kombination von oben aufgeführten Anlagen, die erneuerbare Energien im Betrieb nutzen
 35 % 35 %    
  • Warmwasserspeicher, Verteilung und Warmwasseraufbereitung
entsprechend der Anlage entsprechend der Anlage    
  • Nicht öffentiches Wärmenetz zur Eigenversorgung von mind. 2 Gebäuden,
    Anteil erneurbare Energie min 25%
 30 % 30 %    
  • Nicht öffentiches Wärmenetz zur Eigenversorgung von mind. 2 Gebäuden,
    Anteil erneurbare Energie min 55%
35 % 35 %    
  • Zusätzliche Förderung bei Austausch bestehender Ölheizung
+ 10 % + 10 %    
  • Zusätzliche Förderung im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)
    + 5 % + 5 %
  • Heizungsoptimierung
20 % 20 %    
2) Meß- Regeltechnik, Gebäudeautomation, Energiemanagementsysteme entsprechend der Anlage entsprechend der Anlage    

3) Begleitende Fachplanung und Baubegleitung

     50 % 50 %

4) Gebäudehülle wie

  • Außenwände,
  • Dachflächen,
  • Decken/Wände gegen unbeheizte Räume, Bodenflächen
  • Fenster, Türen, Glasdächer, Tore bei NWG:
  • Sommerlicher Wärmeschutz
    20 % 20 %

5) Anlagentechnik:

  • Lüftung inklusive Wärmerückgewinnung, Klimatechnik, Beleuchtung:
  • "Smart - Home" :
    20 % 20 %

 

Sie wollen es genauer wissen ? Hier können Sie das offizielle und aktuelle Merkblatt zur Antragstellung mit Förderhöhe und Bedingungen vom BAFA herunterladen

 

 

huerde1

Die Höchstgrenzen förderfähiger Kosten pro Antrag und Kalenderjahr

 

Wohngebäude

wg

Maßnahmen:
  • Max. 60 000 € pro Wohneinheit
Baubegleitung:
  • Max. 5 000 € für Ein/Zweifamilienhäuser
  • Max. 2 000 € pro Wohneinheit für Mehrfamilienhäuser;
    max. 20 000 € pro Zuwendungsbescheid

Nichtwohngebäude

wg

Maßnahmen:
  • Max. 1 000 € pro m² Nettogrundfläche,
    max 15 Mio. €
Baubegleitung:
  • Max. 5  € pro m² Nettogrundfläche,
    max 20 000 € pro Zuwendungsbescheid

 

 

huerde1

Folgende Voraussetzungen müssen für erfolgreiche Förderung erfüllt werden

 

  • Die Heizungsanlage muß in der Liste der förderfähigen Anlagen aufgeführt sein. Sie können die aktuelle hier  von der BAFA herunterladen.
  • Die Heizungsanlage muß die technischen Mindestanforderungen der BAFA erfüllen. Bei Luft-Wasser Wärmepumpen ist mindestens eine Jahresarbeitszahl (JAZ) von 3,5 beim Austausch bestehender Heizungen "im Gebäudebestand" bzw. von 4,5 bei Neubauten zu erreichen. Die aktuellen Werte auch für andere Heizungsanlagen finden Sie hier in dem Merkblatt zu den technischen Mindestanforderungen bei der BAFA.
  • Das Investitionsvorhaben muß auf dem Gebiet der BRD sein.
  • Zweckgebundene Nutzungspflicht für mindestens die nächsten 10 Jahre - unabhängig von Veräußerung des Gebäudes.
  • Die Maßnahme darf NOCH NICHT begonnen sein.
  • Kumulierung für dieselbe Maßnahme mit anderen Fördermitteln ist möglich außer Förderung nach EEG, dabei maximale Förderquote 60%
  • Für dieselbe Maßnahme darf nur EIN Antrag bei KfW oder BAFA gestellt werden. Doppelte Antragstellung ausgeschlossen.
  • Ein bereits gestellter Antrag kann nur schwer nachträglich und zwar nur innerhalb der Widerspruchfrist nach der Zuwendung für die gleiche Anlagenart erhöht werden. Daher nichts vergessen !
  • 2 oder mehr Anträge können gestellt werden für unterschiedliche Einzelmaßnahmen, sofern die Höchstgrenzen förderfähiger Kosten pro Antrag und Kalenderjahr eingehalten werden.
  • Keine Kumulierung mit steuerlicher Förderung, d.h. Antragsteller muß entweder Antrag bei BAFA/KfW ODER für steuerliche Förderung stellen. Beides zusammen ist nicht erlaubt.
  • Antragsberechtigte: Privatpersonen, WEG, freiberufliche, kommunale Gebietskörperschaften, Körperschaften, gemeinnützige Organisationen, Unternehmen, sonstige juristische Personen.
  • Es gelten besondere Bedingungen für Energie-Contractoren.