Der Staat fördert den Einbau der Wärmepumpe mit bis zu 70%

Die Absicht: Den Ausstoss von CO2 zu reduzieren.
Wortwörtlich: "Die Kfw förderte den Einbau von effizienten Heizungsanlagen und Anlagen der Heizungsunterstützung sowie den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Ziel der Förderung ist es, den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen zu beschleunigen."

Gefördert werden:

Privatpersonen - KfW Programm Nr. 458

Für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung

  • Zuschuss bis zu 70 % der förderfähigen Kosten
  • für Eigentümer von Wohngebäuden (Einzel- und Mehrfamilienhäuser) in Deutschland als Selbstnutzer und als Vermieter
  • Eigentümer von Wohnungen in Eigentümergemeinschaften, wenn der Heizungstausch im Sondereigentum umgesetzt wird
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in Deutschland, wenn der Heizungstausch im Gemeinschaftseigentum umgesetzt wird
  • für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung von
    • solarthermischen Anlagen
    • Biomasseheizungen
    • elektrisch angetriebenen Wärmepumpen 
    • Brennstoffzellenheizungen
    • wasserstofffähigen Heizungen
    • innovativer Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien

  • der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
  • Ausgaben für eine provisorische Heiztechnik bei einem Heizungsdefekt
  • die Fachplanung und Baubegleitung durch einen Experten für Energieeffizienz
  • die akustische Fachplanung durch eine Akustiker
  • die Kosten für vorbereitende und wiederherstellende Maßnahmen (Umfeldmaßnahmen)

Förderhöhe (= von der KfW berücksichtigter Förderbetrag)

d.h. die wirkliche Rechnungssumme des Installateurs kann auch höher sein, die KfW berücksichtigt aber nur maximal diesen Betrag

Einfamilienhäuser

Mehrfamilienhäuser

30.000 €

 

 

1. Wohneinheit: 30.000 €

2. - 6. Wohneinheit:   15.000 €

ab 7. Wohneinheit:  8.000 €

 

Unternehmen- KfW Programm Nr. 459

 

Klicken Sie bitte auf die entsprechenden Tabs

Selbstnutzer

Als Selbstnutzer sind Sie immer gut dran. Die KFW fördert dann am meisten für die Wärmepumpen, wenn Sie Ihr Haus oder Wohnung selbst bewohnen, also z.B. nicht vermieten

Selbstnutzer
  • Sie bewohnen Ihr eigenes Haus selber
  • Sie bewohnen Ihre Eigentumswohung in einem Mehrfamilienhaus und die Heizung ist in Ihrem ausschließlichen "Sondereigentum", Typischerweise sind das Gas-Etagenheizungen
Grundförderung

Kriegen Sie immer

30%

 
Effizienzbonus

wenn Sie einsetzen: 

  • natürlicher Kältemittel (Propan-R290)
  • Wärmequelle Wasser
  • Wärmequelle Erdreich 
  • Wärmequelle Abwasser

5%

 
Klimabonus
  • Nur für selbst genutzte Wohnung

  • wenn Sie Ihre mind. 20 Jahre alter Heizung austauschen und (!) fachgerecht entsorgen lassen:

  • Ölheizung,
  • Gasheizung
  • Gas-Etagenheizung
  • Nachtspeicherheizung
  • Biomasseheizung

20%

 
Einkommensbonus
  • Nur für selbst genutzte Wohnung

  • Haushaltseinkommen ist unter 40.000 € 

  • = zu versteuernde durchschnittliche Einkommen des Antragstellers UND (!) in der Wohneinheit wohnenden Haushaltsmitglieder, die Ehe-, Lebenspartner sind
  • = gemittelt aus beiden Steuer-bescheiden des 2. und 3. Jahres vor Antragstellung 

30%

 

!!!! in Summe aber nur MAXIMAL 70% !!!!

und solange Fördermittel im Bundeshaushalt vorhanden sind. Es besteht also kein Rechtsanspruch !

Die genauen Details sind sehr gut auf der Heimseite der KfW erläutert => hier klicken, Hier ist der Link zur KfW - Privatpersonen

 

Vermieter

Wenn Sie Vermieter sind, fallen Bonus für Heizungstausch und niedriges Einkommen weg: 

Vermieter
  • Sie vermieten Ihr Haus oder Wohnung
  • Befindet sich Ihre Wohung in einem Mehrfamilienhaus, wird's kompliziert. Sehen Sie dazu die Aufstellung /Beispiel unter Mehrfamilienhaus
Grundförderung

Kriegen Sie immer

30%

 
Effizienzbonus

wenn Sie einsetzen: 

  • natürlicher Kältemittel (Propan-R290)
  • Wärmequelle Wasser
  • Wärmequelle Erdreich 
  • Wärmequelle Abwasser

5%

 
Klimabonus

Bekommen Sie als Vermieter nicht

-

 
Einkommensbonus

Bekommen Sie als Vermieter nicht

-

 

!!!! in Summe nur MAXIMAL 35% !!!!

Sie können aber den Einbau auf den Mieter umlegen

 
Als Vermieter dürfen Sie den Einbau der Wärmepumpe unter folgenden Bedingungen auf die Mietkosten umlegen:

  • Art Mietvertrag: Sie haben KEINEN Index- oder Staffelmietvertrag. Sollten Sie so einen haben, Pech gehabt !
  • 8% Mieterhöhung: Die Miete darf maximal um 8 % der jährlichen Investitionskosten erhöht werden (§ 559 Abs. 1 BGB)
  • Kappungsgrenze: Zusätzlich zur 8 %-Regel gilt: Die monatliche Kaltmiete darf für die Heizungsmodernisierung nicht mehr als 0,50 € pro Quadratmeter steigen.
  • Informationspflicht: Vermieter müssen die Mieter mindestens drei Monate vor Beginn der Modernisierung schriftlich über den geplanten Einbau informieren.
  • Förderungen abziehen: Wurden staatliche Förderungen gewährt, müssen diese von den Gesamtkosten abgezogen werden, bevor die umlagefähigen Kosten ermittelt werden. 
  • JAZ- Jahresarbeitszahl ( gemäß FU Erklärugn des Installateurs:
    • JAZ ≥ 2,5 : 100 % der Modernisierungskosten können umgelegt werden.
    • JAZ < 2,5: Nur 50 % der Kosten sind auf Mieter umlegbar.  Solche Wärmepumpen sollten aber auch nur unter großen Ausnahmen eingebaut werden. Da stimmt einiges nicht, meist wurden Radiatoren nicht angepasst, woduch zu hohe Vorlauftemepraturen notwendig wurden
    • Ausnahmen von der JAZ-Pflicht: Kein Nachweis erforderlich ist bei Gebäuden, die nach 1996 errichtet wurden, oder wenn die Vorlauftemperatur unter 55 Grad liegt - was sein sollte.
  • Betriebskosten: Die laufenden Strom- und Wartungskosten der Wärmepumpe sind als separate Betriebskosten gesondert abgerechnet. Der Stromverbrauch muss über einen separaten Stromzähler erfasst werden.

Mehrfamilienhaus

Bei Mehrfamilienhäuser wird für jede einzelne Wohneinheit geprüft, wie hoch die Förderhöhe ist. Am Ende wird alles zusammengezählt. Ist kompliziert, daher Sehen Sie dazu das untere Beispiel

Mehrfamilienhaus
  • Mehrere Wohneinheiten pro Haus. Die Heizung ist Gemeinschaftseigentum aller Eigentümer
  • Die Berechnung erfolgt pro einzelner Wohneinheit wie folgt:
Grundförderung

Kriegen jede Wohneinheit immer

30%

 
Effizienzbonus

wenn die Heizung für alle einsetzt: 

  • natürlicher Kältemittel (Propan-R290)
  • Wärmequelle Wasser
  • Wärmequelle Erdreich 
  • Wärmequelle Abwasser

5%

 
Klimabonus
  • Nur für Eigentümer, die in dieser Wohneinheit selber wohnen

  • Ist die Wohnung gemietet, entfällt dieser Bonus

  • wenn die mind. 20 Jahre alte Heizung ausgetauscht und (!) fachgerecht entsorgt wurde:

  • Ölheizung,
  • Gasheizung
  • Gas-Etagenheizung
  • Nachtspeicherheizung
  • Biomasseheizung

20%

 
Einkommensbonus
  • Nur für Eigentümer, die in dieser Wohneinheit selber wohnen

  • Ist die Wohnung gemietet, entfällt dieser Bonus

  • Haushaltseinkommen ist unter 40.000 € 

  • = zu versteuernde durchschnittliche Einkommen der Bewohner = Eigentümer der Wohneinheit UND (!) in der Wohneinheit wohnenden Haushaltsmitglieder, die Ehe-, Lebenspartner sind
  • = gemittelt aus beiden Steuer-bescheiden des 2. und 3. Jahres vor Antragstellung 

30%

 

!!!! in Summe aber nur MAXIMAL 70% pro Wohneinheit !!!!

und solange Fördermittel im Bundeshaushalt vorhanden sind. Es besteht also kein Rechtsanspruch !

 Die genauen Details sind sehr gut auf der Heimseite der KfW erläutert => hier klicken, Hier ist der Link zur KfW - Privatpersonen

Beispiel:

Ein Haus mit insgesamt 240 m² Wohnfläche besitzt 3 Wohneinheiten:

  • EG: Wohnung mit 80 m², bewohnt von Familie A = Herr A und Frau A. Beide sind Rentner und das zu versteuernde Einkommen liegt bei ca. 35.000 €. So steht's in den Einkommensteuerbescheiden. Darin auch Mieteinnahmen
  • OG: Wohnung mit 70 m², vermietet an Familie B. Besitzer der Wohnung ist Fam A im Erdgeschoss ! Familie B (Herr und Frau B) sind auch Rentner mit einem Jahreseinkommen von 30.000 €
  • DG: Wohnung mit 90m², bewohnt von Frau C. Sie ist die Tochter von Familie A und wohnt mit ihrem Freund CF zusammen in der Wohnung. Ihr zu versteuernde s Jahreseinkommen liegt bei 35.000 €. Das Ihres Freundes bei  40.000 €. 
    • Ist diese Wohnung von Fam A an die Tochter C vermietet oder überlassen, dann kann für diese Wohnung weder der Klimabonus noch der Einkommensbonus benatragt werden. Das läßt sich im Grundbuchauszug erkennen.
    • Ist diese Wohnung an Frau C überschrieben worden, sie also die Eigentümerin gemäß Grundbuch, dann kann Frau C Klimabonus und Einkommensbonus beantragen
    • Wann ist ein Freund ein Lebensabschnittspartner ? Dann, wenn Frau C ihre Einkommenssteuer zusammen mit diesem beantragt hat und diese so vorlegt. Es kommt also auf die Steuerbescheide im 2. und 3. Jahr vor Antragstellung an.
    • Wurde die Einkommenssteuer von Frau C zusammen mit ihrem damaligen Freund veranlagt, Frau C hat sich jetzt aber kurz vor dem Antrag von diesem getrennt, so wird in dem Antrag das Haushaltseinkommen aus den Steuerbescheiden halbiert. 
  • Es soll nun eine Wärmepumpe mit Propan/R290 als Kältemittel eingebaut werden. Da gerade vor 8 Jahren die Ölheizung renoviert wurde, soll diese als Backup für sehr kalte Tage weiter verwendet werden. 
Mehrfamilienhaus Basisantrag für Haus
Erdgeschoss
Obergeschoss
Dachgeschoss

Größe 80m²

Familie A:

  • Eigentümer
  • Haushaltseinkommen: 35.000 €

Größe: 70m²

Familie B:

  • Mieter
  • Haushaltseinkommen: 30.000 €

Größe 90m²

Frau C:

  • Eigentümerin
  • Haushaltseinkommen jetzt bei 35.000 €
  • Vorher zusammen mit Freund gemäß Ek St Bescheid: 35.000 € + 40.000 € = 75.000 €, geteilt durch 2 => Haushaltseinkommen von 37.500 €

 Grundförderung: ja
 Effizienzbonus: ja
 Klimabonus: nein (Ölheizung bleibt drin)
 Einkommensbonus: ja

 Grundförderung: ja
 Effizienzbonus: ja
 Klimabonus: nein (da vermietet)
 Einkommensbonus: nein (da vermietet)

 Grundförderung: ja
 Effizienzbonus: ja
 Klimabonus: nein (Ölheizung bleibt drin)
 Einkommensbonus: ja, da Haushaltseinkommen < 40.000 €

Förderhöchstbetrag: 30.000 €
für alle zusammen

 

Förderhöchstbetrag: 30.000 €
für alle zusammen

 

Förderhöchstbetrag: 30.000 €
für alle zusammen

 
Förderfähige Gesamtkosten: 30.000 + 15.000 + 15.000   = 60.000 €
Maximaler Fördersatz für Basisantrag:  35% =(Grundförderung und Effizienzbonus) :   60.000 € x 35% = 21.000 €

 

 Nun können die einzelnen Besitzer, also Familie A und Frau C "Zusatzanträge" stellen

Zusatzänträge einzelner Eigentümer im MehrfamilienHaus
Erdgeschoss
Obergeschoss
Dachgeschoss
Zusatzantrag möglich, da Besitzer und Bewohner
Kein Zusatzantrag möglich, da vermietet
Zusatzantrag möglich, da Besitzer und Bewohner

 Klimabonus: nein (da Ölheizung drin bleibt)
 Einkommensbonus: ja, da Haushalts­­einkommen < 40.000 €

 Klimabonus: nein (da vermietet)
 Einkommensbonus: nein (da vermietet)

 Klimabonus: nein (Ölheizung drin bleibt)
 Einkommensbonus: ja, da Haushalts­einkommen < 40.000 €

Fördersatz Zusatzantrag: 30% (Einkommensbonus)

Fördersatz vom Basisantrag: 35%

Summe Basis + Zusatz = 35% + 30% = 65%
Ist kleiner als die max. Förderung von 70%, damit voll anrechenbar

 

Fördersatz Zusatzantrag: 30% (Einkommensbonus)

Fördersatz vom Basisantrag: 35%

Summe Basis + Zusatz = 35% + 30% = 65%
Ist kleiner als die max. Förderung von 70%, damit voll anrechenbar

Miteigentumanteil ( aus Grundbuch)
Eg: 80m² + 70 m² = 150 m² / 240m² (Gesamtwohnfläche Haus) = 63%
 
Miteigentumanteil ( aus Grundbuch)
Dg: 90 m² / 240m² (Gesamtwohnfläche Haus) = 37%
Förderfähige Gesamtkosten für die Wärmepumpe waren aus Basisantrag: 30.000 + 15.000 + 15.000   = 60.000 €
Förderfähige Gesamtkosten für die Wärmepumpe waren aus Basisantrag: 30.000 + 15.000 + 15.000   = 60.000 €

Maximale Förderhöhe für Zusatzantrag:

60.000 * 63% (Eigentumsanteil) = 37.800 € 

Davon 30% (Einkommensbonus) = 37.800 x 30% = 11.340 €

Die kann Familie A "zusätzlich" beantragen

 
 

Maximale Förderhöhe für Zusatzantrag:

60.000 * 37% (Eigentumsanteil) = 22.200 € 

Davon 30% (Einkommensbonus) = 22.000 x 30% = 6.660 €

Die kann Frau C "zusätzlich" beantragen

 
 

Damit ergäbe sich als Summe als maximal möglicher Auszahlbetrag für das gesamte Haus:
Basisantrag 21.000 € + Zusatzantrag Fam. A 11.340 €  +  Zusatzantrag  Frau C 6.660 €  = 39.000 € = 65%

Der Einbau der Wärmepumpe kostet nun aber nur 38.000 € ?
Basis: Dann zahlt die KfW 38.000€ x 35% = 13.300 € an die Eigentümergemeinschaft aus.

Zusatzanträge:

  • Fam A erhält zusätzlich 38.000 € x 63% (Eigentumsanteil) x 30% (Einkommensbonus) = 7.182 €
  • Frau C erhält zusätzlich 38.000 € x 37% (Eigentumsanteil) x 30% (Einkommensbonus) = 4.218 €

In Summe 13.300 € + 7.182 € + 4.218 € = 24.700 € = 65% vom gesamten Rechnungsbetrag

Um wieviel kann nun Herr A die Miete von Fam B erhöhen ?

 

Nettobetrag abzüglich Förderung: 38.000 - 24.700 = 13.300 €

Eigentumsanteil OG = 70m²/240m² = 29% => umlegbar: 3.857 €

davon 8%  maximal erlaubt=  308, 56 € pro Jahr = 25,71 €/Monat

Kappungsgrenze: Monatl. Kaltemiete 900 € = 900 €/ 90 m² = 10 €/m2. 
nach Umlage: 900€ + 25,71 € = 925,71€ / 90 m² = 10,29 € /m². Der Unterschied beträgt 0,29 €/m² und liegt damit unter der Max. Grenze von 0,50 €/m²

Unternehmen

Unternehmen erhalten bis zu maximal 35% Förderung

Dazu gehören:

  • Einzel­unter­nehmen und frei­beruflich Tätige
  • Unter­nehmen und kommunale Unter­nehmen
  • Körper­schaften und An­stalten des öffent­lichen Rechts, zum Bei­spiel Kammern oder Ver­bände
  • gemein­nützige Orga­nisationen und Kirchen
  • jurist­ische Personen des Privat­rechts (beispielsweise GbRs) und Wohnungs­bau­genossen­schaften
  • Contractoren: erbringt Leistungen im Auftrag eines Dritten, des Contracting-Nehmers – im Energiesektor eine häufige Form der Zusammenarbeit.

Die Förderhöhe wird je nach Anzahl der Wohneinheiten ermittelt -  genauso wie bei den Privatpersonen

Die Fördersätze sind:

  • 30% Grundförderung
  • 5% Effizienzbonus, wenn wenn die Heizung für folgendes einsetzt: 
    • natürlicher Kältemittel (Propan-R290)
    • Wärmequelle Wasser
    • Wärmequelle Erdreich 
    • Wärmequelle Abwasser

Also genau wie bei vermieteten Häuser, Wohneinheiten von Privatpersonen

 

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