3.Schritt - Registrieren und Zuschuss beantragen

Bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen, stellen Sie Ihren Antrag im Kunden­portal der KfW

Sie als Endkunde müssen nun bei der KfW den Antrag stellen. Das können nur Sie, da Sie sich während der Anmeldung und Eingabe über eine zugesandte Email verifizieren müssen. Das geht online über das  Kundenportal „Meine KfW“ . Früher bei der BAFA konnte das noch der Installateur mit einer Vollmacht machen, nach dem Wechsel zur KfW geht das nicht mehr.

Wenn Sie dort noch kein Konto haben, registrieren Sie sich bitte zuerst. Falls Sie bereits aus anderen Anträgen ein Konto für das KfW-Zuschussportal haben, - nein, den  können Sie für das Kunden­portal „Meine KfW“ nicht nutzen. Bitte neu registrieren.

Je nach Vorhaben macht das :

  • Besitzer Einfamilienhaus und Selbstnutzer - der einfache Fall: der Besitzer
  • Besitzer Einfamilienhaus/Wohung und Vermieter: der Besitzer
  • Besitzer Wohnung in Mehrfamiienhaus und die Heizung gehört NUR dem Besitzer dieser einen Wohnung. Heizung ist also Sondereigentum: der Besitzer
  • Mehrfamilienhaus mit der Heizung im Gemeinschaftseigentum - ja ist leider etwas kompliziert:
    • der Basisantrag - also die 30% bzw. 35% Grundförderung: 
      • der bevollmächtigte Verwalter
      • Falls es keinen Verwalter gibt: ein Eigen­tümer in der Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft, der von dieser bevoll­mächtigt wurde
    • Die Zusatzanträge - also die 50% Klimabonus und Einkommensbonus:
      • Besitzer, die ihre Wohnung selbst bewohnen (Selbstnutzer) und die Anspruch aufgrund Klimabonus und/oder Einkommensbonus hätten (siehe dazu im Menupunkt Förderhöhe): die Besitzer selber und zwar JEDER selber, also keine Beauftragung Dritter oder "Einer für Alle"
        !!!! Die Besitzer müssen die Zusatzanträge binnen 6 Monate nach dem Basisantrag und vor dem Einreichen der Nachweise für den Basisantrag stellen - sonst gibt's nix !!! Die Besitzer können das NICHT an die Hausverwaltung abtreten oder diese beauftragen.
  • Als beantragendes Unternehmen: die vertretungsberechtigte Person
    Achtung: Die Person, die das Unter­nehmen im Kunden­portal „Meine KfW“ registriert hat, muss mit der Person identisch sein, die den Antrag stellt. Die Person muss für das Unter­nehmen ver­tretungs­berechtigt sein.
Bei der Eingabe Ihrer Daten für den Antrag benötigen Sie:
  • die BzA-ID von dem Energieexperten/Fachunternehmen aus dem 1. Schritt
  • den gegenseitig unterzeichneten Liefervertrag als pdf aus dem 2. Schritt
  • Bei Beantragung des Einkommensbonus:  Zur Ermittlung des Haushaltsjahreseinkommens die Einkommensteuerbescheide aller relevanten Personen im Haushalt des 2. und 3. Jahres vor der Antragstellung
Haben Sie diese nicht, zurück auf Start ! 

 Es git eine sehr gute Hilfe/Anleitung des Bundesverbands Wärmepumpe, wie man diesen Antrag richtig ausfüllt und übel Fallen umgeht. Sie finden diese beim Klicken auf das Bildbwp hilfe

Nach Eingabe aller Daten und Hochladen der geforderten Unterlagen drücken Sie am Schluss auf den Button "Absenden". Nun dauert es etwas, bis sich die KfW wieder bei Ihnen meldet - meist mit positiver Zusage. Schmiert Ihnen nach Drücken des Buttons "Absenden" der PC oder Browser ab - Sie merken das daran, daß sich ständig der Kreis dreht, sich aber sonst nichts tut, nicht ungeduldig werden. Warten Sie eine Nacht. Mmeist finden Sie am nächsten Morgen Zu- oder Absage der KfW. Tut sich auch nach 2 Tagen nichts, dann Neuantrag stellen.

Ihr Zuschussantrag berücksichtigt nicht nur die Kosten für den Kauf und den Austausch der Heizungs­anlage, sondern Sie können auch die Kosten für die Bau­begleitung durch einen Experten für Energie­effizienz fördern lassen. Für genaueres sehen Sie bitte bei der KfW nach.

Achtung: Die Zusage der KfW ist nur eine begrenzte Zeit gültig. Die Einreich­frist für den Nach­weis des Vor­habens finden Sie unter dem Punkt „Nachweise einreichen“ Ihrer Zu­sage. Die KfW zahlt den Zu­schuss nur dann aus, wenn das Vor­haben bis zu diesem Datum ab­geschlossen ist und Sie die Aus­zahlung im Kunden­portal „Meine KfW“ beantragt haben.

Also nicht trödeln !
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