3.Schritt - Registrieren und Zuschuss beantragen
Bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen, stellen Sie Ihren Antrag im Kundenportal der KfW
Sie als Endkunde müssen nun bei der KfW den Antrag stellen. Das können nur Sie, da Sie sich während der Anmeldung und Eingabe über eine zugesandte Email verifizieren müssen. Das geht online über das Kundenportal „Meine KfW“ . Früher bei der BAFA konnte das noch der Installateur mit einer Vollmacht machen, nach dem Wechsel zur KfW geht das nicht mehr.
Wenn Sie dort noch kein Konto haben, registrieren Sie sich bitte zuerst. Falls Sie bereits aus anderen Anträgen ein Konto für das KfW-Zuschussportal haben, - nein, den können Sie für das Kundenportal „Meine KfW“ nicht nutzen. Bitte neu registrieren.
Je nach Vorhaben macht das :
- Besitzer Einfamilienhaus und Selbstnutzer - der einfache Fall: der Besitzer
- Besitzer Einfamilienhaus/Wohung und Vermieter: der Besitzer
- Besitzer Wohnung in Mehrfamiienhaus und die Heizung gehört NUR dem Besitzer dieser einen Wohnung. Heizung ist also Sondereigentum: der Besitzer
- Mehrfamilienhaus mit der Heizung im Gemeinschaftseigentum - ja ist leider etwas kompliziert:
- der Basisantrag - also die 30% bzw. 35% Grundförderung:
- der bevollmächtigte Verwalter
- Falls es keinen Verwalter gibt: ein Eigentümer in der Wohnungseigentümergemeinschaft, der von dieser bevollmächtigt wurde
- Die Zusatzanträge - also die 50% Klimabonus und Einkommensbonus:
- Besitzer, die ihre Wohnung selbst bewohnen (Selbstnutzer) und die Anspruch aufgrund Klimabonus und/oder Einkommensbonus hätten (siehe dazu im Menupunkt Förderhöhe): die Besitzer selber und zwar JEDER selber, also keine Beauftragung Dritter oder "Einer für Alle"
!!!! Die Besitzer müssen die Zusatzanträge binnen 6 Monate nach dem Basisantrag und vor dem Einreichen der Nachweise für den Basisantrag stellen - sonst gibt's nix !!! Die Besitzer können das NICHT an die Hausverwaltung abtreten oder diese beauftragen.
- Besitzer, die ihre Wohnung selbst bewohnen (Selbstnutzer) und die Anspruch aufgrund Klimabonus und/oder Einkommensbonus hätten (siehe dazu im Menupunkt Förderhöhe): die Besitzer selber und zwar JEDER selber, also keine Beauftragung Dritter oder "Einer für Alle"
- der Basisantrag - also die 30% bzw. 35% Grundförderung:
- Als beantragendes Unternehmen: die vertretungsberechtigte Person
Achtung: Die Person, die das Unternehmen im Kundenportal „Meine KfW“ registriert hat, muss mit der Person identisch sein, die den Antrag stellt. Die Person muss für das Unternehmen vertretungsberechtigt sein.
Bei der Eingabe Ihrer Daten für den Antrag benötigen Sie:
-
die BzA-ID von dem Energieexperten/Fachunternehmen aus dem 1. Schritt
-
den gegenseitig unterzeichneten Liefervertrag als pdf aus dem 2. Schritt
-
Bei Beantragung des Einkommensbonus: Zur Ermittlung des Haushaltsjahreseinkommens die Einkommensteuerbescheide aller relevanten Personen im Haushalt des 2. und 3. Jahres vor der Antragstellung
Haben Sie diese nicht, zurück auf Start !
Es git eine sehr gute Hilfe/Anleitung des Bundesverbands Wärmepumpe, wie man diesen Antrag richtig ausfüllt und übel Fallen umgeht. Sie finden diese beim Klicken auf das Bild
Nach Eingabe aller Daten und Hochladen der geforderten Unterlagen drücken Sie am Schluss auf den Button "Absenden". Nun dauert es etwas, bis sich die KfW wieder bei Ihnen meldet - meist mit positiver Zusage. Schmiert Ihnen nach Drücken des Buttons "Absenden" der PC oder Browser ab - Sie merken das daran, daß sich ständig der Kreis dreht, sich aber sonst nichts tut, nicht ungeduldig werden. Warten Sie eine Nacht. Mmeist finden Sie am nächsten Morgen Zu- oder Absage der KfW. Tut sich auch nach 2 Tagen nichts, dann Neuantrag stellen.
Ihr Zuschussantrag berücksichtigt nicht nur die Kosten für den Kauf und den Austausch der Heizungsanlage, sondern Sie können auch die Kosten für die Baubegleitung durch einen Experten für Energieeffizienz fördern lassen. Für genaueres sehen Sie bitte bei der KfW nach.
Achtung: Die Zusage der KfW ist nur eine begrenzte Zeit gültig. Die Einreichfrist für den Nachweis des Vorhabens finden Sie unter dem Punkt „Nachweise einreichen“ Ihrer Zusage. Die KfW zahlt den Zuschuss nur dann aus, wenn das Vorhaben bis zu diesem Datum abgeschlossen ist und Sie die Auszahlung im Kundenportal „Meine KfW“ beantragt haben.