5. Schritt - Identifizieren, Nachweise einreichen und Zuschuss erhalten

Sie haben Ihr Vorhaben erfolgreich umgesetzt und komplett bezahlt? Dann können Sie sich jetzt identifizieren und Ihre Nachweise einreichen.

Das erfolgt in 3 Schritten:

Sie können die Nachweise für die Förderung erst dann einreichen, wenn Sie von dem Energieexperten/ bzw. Fachunternehmen, das Ihnen am Anfang die BzA-ID erstellt hat, nun die Bestätigung nach Durchführung (BnD) erhalten haben. Solange Sie diese BnD noch nicht haben, brauchen Sie gar nicht erst anfangen. Daher läuft der Ablauf hier ganz sklavisch in 3 Schritten ab - wie einzeln in den Tabs beschrieben

1-Bezahlung

Am Anfang steht die vollständige Bezahlung des Installateurs

Solange der Installateur nicht die vollständige Bezahlung für seine Arbeit erhalten hat, wird der keine Fachunternehmererklärung und auch keine Bestätigung nach Durchführung erstellen. Dies wurde von der KfW so eingeführt, um die teilweise grottenschlechte Zahlungsmoral der installateuer zu verbessern. Schließlich sind die ja meistens mit Material und Löhne in Vorleistung getreten.

Sind Sie als Kunde mit dem Installateur uneinig, müssen Sie sich mit diesem - außergerichtlich oder gerichtlich einigen. Der Installateur hingegen wird bei Zahlungsverzug meistens die KfW informieren. Als Zwischenlösung kann der Installateur auch die BnD ausfüllen, dabei aber nur den Betrag einfüllen, den er erhalten hat. Die KfW zahlt nun nur den Fördersatz von dem bezahlten Betrag aus. Sie als Endkunde sind dann gekniffen, da Sie nicht die volle Förderung erhalten haben und Sie nachträglich kaum noch von der KfW nachfordern können. So kann dieses Verhalten Sie als Kunde dopppelt treffen. Sie erhalten nur einen Bruchteil der gesamten Förderung. Der Installateur geht vor Gericht. Falls er gewinnt, müssen Sie nun den Betrag plus Gerichts- und Anwaltskosten bezahlen. 

Daher ist im Streitfall IMMER eine verträgliche Lösung besser, als vor Gericht zu ziehen.

2-Erstellung BnD

Sobald die Arbeiten abgeschlossen sind und der Installateur bezahlt wurde, bestätigt der Installateur als Fach­unter­nehmer die ordnungs­gemäße Durch­führung und erstellt eine „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD). Diese bezieht sich auf die ursprüngliche BzA-ID

In dieser gibt der Installateur auf 8 Seiten an:

  • welche Heizung nun wirklich eingebaut wurdeKFW BND 300
  • was die ursprüngliche förderfähigen Kosten beim Erstantrag waren
  • was am Ende tatsächlich für die Heizung und Baubegleitung bezahlt wurde
  • Welche Boni zusätzlich umgesetzt wurden (Effizienz, Klimabonus)
  • Welche alte Heizung ausgebaut wurde
  • Viele Bestätigungen und Versicherungen

Am Ende resultiert eine mehrstellige BnD Nummer, die der Installateur dem Endkunden mitteilt.

3-Einreichung Nachweise

Sie haben als Endkunde die BnD erhalten. 

Zuerst müssen Sie sich gegenüber der KfW als legitimer Antragsteller identifizieren. Das ist etwas mühsam, aber unumgänglich. Die KfW nutzt dazu:

  • Förderbeträge unter 15.000 € per Schufa-Ident Check
  • Förderbeträge über 15.000 € per Video Identifizierung oder Post-ident Verfahren der Deutschen Post

Sie melden sich dazu im Kundenportal „Meine KfW“ mit Ihrem Konto an und klicken im Menü auf „Meine Anträge“. Anschließend öffnen Sie mit Klick auf „Zu den Details“ die Detail­ansicht Ihres Zuschuss­antrags. Mit einem Klick auf „Identifi­zierung starten“ beginnen Sie mit der Identi­fizierung. Folgen Sie an­schließend den weiteren An­weisungen.

Sie haben sich erfolgreich identifiziert. Bevor Sie nun mit dem Antrag loslegen - und schon bei der 2. Eingabe die Vollbremsung hinlegen müssen, prüfen Sie an Hand der Checkliste (s.u.), ob Sie alles in der richtigen Form und Gültigkeit zusammen haben. Die Checklisten sind je nach Art der Antragsteller unterschiedlich. 

Alle reichen die Nachweise im Kundenportal "Meine KfW" ein. Ein Zuschicken von Papier zur KfW funktioniert nicht.

 

Eigentümer von Einfamilienhäusern: 

Checkliste Eigentümer EFH hier bei uns oder bei der KfW hier unter -> "so funktioniert's  -> 5. Identifizieren, nachweise ... und dann Eigentümer
(Es handelt sich un die gleiche Checkliste)

Alles zusammen ? Dann im Portal einloggen und loslegen

   Zeitfristen:

  • Selbstnutzer: Wurde die letzte Rech­nung zur Durch­führung des Vor­habens vor September aus­gestellt, sind die Nach­weise bis Ende Februar des Folgejahres 2025 einzureichen
  • Vermieter: haben 1 Monat mehr Zeit, also bis zum März des Folgejahres

Wohnungseigentümergemeinschaften mit einer Maßnahme am Gemeinschaftseigentum oder Mehrfamilienhäuser

Alle wichtigen Hinweise zum Einreichen von Nachweisen haben wir für Sie in nachfolgenden Checklisten zusammengestellt:

Checkliste zum Einreichen von Nachweisen – MFH und WEG (Basisantrag)  - hier bei uns oder bei der KfW hier unter -> "so funktioniert's  -> 5. Identifizieren, nachweise ... und dann Wohnungseigentümergemeinschaften.......

Checkliste zum Einreichen von Nachweisen – MFH und WEG (Zusatzantrag)- hier bei uns oder bei der KfW hier unter -> "so funktioniert's  -> 5. Identifizieren, nachweise ... und dann Wohnungseigentümergemeinschaften.......

    Zeitfristen:

Wurde die letzte Rech­nung zur Durch­führung des Vor­habens vor November aus­gestellt, sind die Nach­weise bis Ende Mai des Folgejahres einzureichen

 

Vermieter und Eigentümer von Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften mit einer Maßnahme am Sondereigentum, das auschließlich ihnen selber gehört

Für Eigentümer von ver­mieteten oder nicht selbst­genutzten Ein­familien­häusern (EFH) sowie von Eigentums­wohnungen in Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften (WEG), die Maßnahmen am Sonder­eigentum umsetzen

Checkliste zum Einreichen von Nachweisen – EFH und WEG  - hier bei uns oder bei der KfW hier unter -> "so funktioniert's  -> 5. Identifizieren, nachweise ... und dann Wohnungseigentümergemeinschaften ....Sondereigentum...

     Zeitfristen:

Die Aussage der KfW ist hier etwas seltsam: Wurde die letzte Rech­nung zur Durch­führung vor Ende März aus­gestellt, sind die Nachweise bis September desselben Jahres ein­zureichen. 

Für Alle: 

In dem Portal weisen Sie nun nach, dass Sie Ihr Vor­haben durch­geführt haben:

  • Sie bestätigen, Ihr Vorhaben vollständig durchgeführt zu haben. Dazu benötigen Sie die „Bestätigung nach Durch­führung“ (BnD), die der Fach­unternehmer für Sie ausgestellt hat
  • Sie laden alle Rechnungen zu den förder­fähigen Kosten hoch.
  • Sie laden – sofern notwendig – weitere Nach­weise hoch (zum Beispiel für den Klima­geschwindig­keits- oder Einkommensbonus).

Nachdem die KfW Ihre Angaben und die Einhaltung der Förder­voraus­setzungen geprüft hat, zahlt sie den Zu­schuss auf Ihr Konto beziehungs­weise das Konto der Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft aus. Das passiert meist recht zügig binnen 1-2 Monate
Hurra !!

 

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